20.07.2019
Erfolg: Gaststätten­modernisierungs­programm wird im August fortgesetzt

Die Wirtshäuser auf dem Land haben mit vielfältigen Problemen zu kämpfen. Das vom Bayerischen Wirtschaftsministerium am 17. Mai gestartete Gaststättenmodernisierungsprogramm war ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings bisher nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt dürfen Gaststättenbetreiber wieder aufatmen.

„Viele Wirtshäuser, gerade im ländlichen Raum, haben bereits kapituliert“ weiß die Landtagsabgeordnete und Stadträtin Jutta Widmann (FREIE WÄHLER), die sich mit ihrer Arbeit im Bayerischen Landtag auch mit den Sorgen und Nöten der Gastronomie beschäftigt und einsetzt. „Von 1996 bis 2011 hat sich die Zahl der Schankwirtschaften um nahezu ein Drittel reduziert. In 137 bayerischen Gemeinden gibt es überhaupt kein Wirtshaus mehr!“

Dies sind alarmierende Zahlen, denn gerade in ländlichen Gebieten ist das Wirtshaus mehr als nur ein Ort, an dem gegessen und getrunken wird. Wirtshäuser sind Orte des Zusammentreffens, des Vereinslebens, der Kommunikation. Hier werden Brauchtum, Tradition und Dorfgemeinschaft gelebt und gepflegt. Wirtshäuser können somit als Teil des bayerischen Kultur-guts bezeichnet werden, dessen Schutz im Interesse des Freistaats Bayern liegen muss.

Um dem Wirtshaussterben entgegen zu wirken, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die Förderanträge für das Gaststättenmodernisierungsprogramm am 17. Mai freigeben. Diese konnten über das Onlineportal des Ministeriums heruntergeladen und bearbeitet werden. Doch der Vorgang musste aufgrund des großen Andrangs bereits nach wenigen Minuten wieder schließen.

„Das Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass der Startschuss für den zweiten Förderaufruf am 6. August um 10:00 Uhr fällt!“ freut sich Widmann über die neue Möglichkeit für Gastronomen, Fördergelder für Sanierungen und Modernisierungen zu beantragen. Bei einer Investitionssumme von mindestens 20.000 Euro ist es Wirtshäusern in Städten mit unter 100.000 Einwohnern möglich, von einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent zu profitieren.

Doch Widmann bittet die Gastronomen um sorgfältige Vorbereitung: „Die elektronische Antragstellung ist nicht ganz einfach. Sollte diese abgebrochen werden müssen, weil notwendige Unterlagen fehlen, wird der Antrag nicht gespeichert. Wird dann eine erneute Antragstellung vorgenommen, ist nicht gewährleistet, dass noch Kontingente vorhanden sind und eine erneute Antragstellung möglich ist!“ So rät die FREIE WÄHLER Landtagsabgeordnete, alle notwendigen Unterlagen vollständig bereitzuhalten. Informationen und Leitfäden finden die Gaststättenbetreiber auf der Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Die Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER Jutta Widmann wird auch weiter für die Gastwirte kämpfen: „Es ist an der Zeit, eine Kehrtwende einzuläuten und wieder Politik für anstatt gegen unsere Gastronomiebetriebe in Bayern zu machen.“

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