14.12.2019
Freie Wähler gegen Doppelbesteuerung bei Renten

„Doppelbesteuerung von Renten: Vorwurf der Verfassungswidrigkeit nachgehen!“ – so lautet ein Dringlichkeitsantrag, den die FREIEN WÄHLER gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner am Donnerstag ins Plenum eingebracht haben.

 

„Wir FREIE WÄHLER sprechen uns gegen jegliche Doppelbesteuerung von Renten aus!“ so Jutta Widmann, Landtagsabgeordnete und Stadträtin aus Landshut. „Immer wieder wird diskutiert, die Bruttorente zu erhöhen – mir ist viel wichtiger, was unterm Strich für die Rentnerinnen und Rentner netto herauskommt!“

 

Die Besteuerung der Renten soll bis 2040 schrittweise umgestellt werden: Die Rentenbeiträge sollen steuerfrei, die Renten selbst dafür steuerpflichtig sein. Die derzeitige Besteuerung der Renten in Deutschland ist nach Ansicht eines Richters am Bundesfinanzhof jedoch verfassungswidrig. Dr. Egmont Kuloas, Richter am Bundesfinanzhof, vermutet eine nicht erlaubte Doppelbesteuerung.

So schreibt der stellvertretende Vorsitzende des für Alterseinkünfte und -vorsorge zuständigen zehnten Senats am Bundesfinanzhof unter anderem, es bedürfte keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, „eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen“.

 

Nun soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Vorwurf der verfassungswidrigen Zweifachbesteuerung von Renten überprüft wird. „Sollte die Überprüfung ergeben, dass der Vorwurf zutreffend ist, soll die Staatsregierung darüber hinaus eine verfassungskonforme Gesetzesrevision hervorwirken.“ Dies fordern FREIE WÄHLER und der Koalitionspartner in ihrem Dringlichkeitsantrag.

„Es ist unsere Aufgabe von der Bundesregierung zu verlangen, dass dieser gewichtige Vorwurf der verfassungswidrigen Rentenbesteuerung unverzüglich ausgeräumt wird.“ so Widmann weiter. „Der Staat darf die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten!“

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